Skip to main content

Korruption, Mobbing, Betrug … Gehen von Insidern Hinweise ein, die auf interne Missstände im Unternehmen aufmerksam machen, gilt es zu klären: Wie ist der Hinweis einzuordnen? Wie sollte damit umgegangen werden? Nehmen wir von COMPLIAN`SE für ein Unternehmen aktiv die Funktion eines Compliance Office ein, implementieren wir gemäß der Whistleblower-Richtlinie die Meldekanäle und übernehmen das Beschwerdemanagement. Meldet nun ein Whistleblower einen Missstand, nehmen wir die Erstbewertung des Verstoßes vor. Die Missstände können aus allen Bereichen des Unternehmens kommen und sind ganz unterschiedlicher Art: Der Griff in die Kasse, falsche Angaben im Rechnungswesen und im Jahresabschluss, unkorrekte Lagerführung, Umweltverschmutzungen, sexuelle Übergriffe, Diskriminierung, Vorteilsnahme… Die Liste potenzieller Verstöße gegen Recht und Gesetz sowie gegen die internen Regelungen des Unternehmens ist lang. Im Rahmen der professionellen Erstbewertung analysieren wir im ersten Schritt, in welche Kategorie der gemeldete Verstoß fällt.

Wie ist der Hinweis des Whistleblowers einzuordnen?

Laut dem aktuellen Entwurfs-Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes gibt es drei Kategorien, in die gemeldete Missstände einzuordnen sind:

  • Beim Missstand handelt es sich um einen strafbewehrten Verstoß.
  • Beim Missstand handelt es sich um einen bußgeldbewehrten Verstoß. Es sind in diesem Kontext die Verstöße relevant, die eine Vorschrift verletzen, die dem „Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit“ dient oder gegenüber Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane rechtswidrig sind.
  • Beim Missstand handelt es sich um einen sonstigen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften auf Länder- und Bundesebene sowie gegen Rechtsakte auf EU-Ebene. Rechtsvorschriften sind beispielsweise solche, die
    • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen
    • Produktsicherheit und Konformität sicherstellen
    • dem Umweltschutz dienen
    • Verbraucherrechte regeln
    • die Privatsphäre schützen

Außerhalb dieser Kategorien können die Missstände liegen, die gegen die internen Regelungen und Vorschriften bzw. Verhaltensregeln des Unternehmens verstoßen. Es liegt regelmäßig im Interesse des Unternehmens, auch hierüber Kenntnis zu erlangen.

Hinweise über Verstöße können rund um die Uhr über die technischen Kanäle eingehen. Das Experten-Team von COMPLIAN`SE nimmt die Hinweise entgegen und überführt sie direkt in das Fallmanagement. Die Hinweise werden klassifiziert und bewertet … Wie wird der Missstand gewichtet? Warum ist er für das Unternehmen relevant? Wie sollte bzw. muss das Unternehmen in welchem Zeitfenster reagieren?  Die Erstbewertung wird um passende Handlungsempfehlungen ergänzt und mit der Geschäftsführung besprochen. Die Handlungsempfehlungen beziehen sich in erster Linie auf den gemeldeten Missstand und seiner Aufklärung. Sie enthalten aber gegebenenfalls auch Anpassungen an die Prozesse und Abläufe im Unternehmen, um Missstände, wie den gemeldeten, in Zukunft besser verhindern zu können. Der weitere Umgang mit dem konkreten Fall erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Die Aufklärung steht im Spannungsfeld zwischen Unschuldsvermutung und Schutz der betroffenen Person sowie dem berechtigten Interesse des Unternehmens und seine Mitarbeitenden. Wir übernehmen während der Fallbearbeitung die gesamte Kommunikation mit dem Hinweisgeber, dokumentieren den Fall und stellen sicher, dass die eingehenden Hinweise professionell, fristgerecht und rechtskonform bearbeitet werden.

Als unabhängiger Compliance-Spezialist übernehmen wir nicht nur das Beschwerdemanagement, sondern bieten Ihnen das komplette Paket Compliance as a Service. Wir implementieren die passende Compliance-Infrastruktur und damit eine professionelle Basis, damit Gesetze, Bestimmungen, Regeln und Vorschriften in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Transparent, zuverlässig und auf Ihre individuellen Rahmenbedingungen abgestimmt: Mit COMPLIAN`SE an Ihrer Seite können Sie Ihre Haftungs- und Reputationsrisiken deutlich reduzieren und ihre Prozesse zukunftsfähiger gestalten.