- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und regelt den Schutz von Hinweisgebern.
- Das HinSchG verpflichtet mittelständische Unternehmen ab 250 Beschäftigte, ein Whistleblower-System einzurichten. Ab 17.12.2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitende verpflichtet.
- Den Unternehmen ist freigestellt, ob sie eine interne oder externe Meldestelle einrichten. Externe Fachleute dürfen hinzugezogen werden.
- Das HinSchG zielt darauf ab, Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. So werden potenzielle Whistleblower ermutigt, unternehmensinternes Fehlverhalten oder Verstöße des Unternehmens gegen das Gesetz zu melden.
- Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern.
- Halten sich Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben, riskieren sie nach der Übergangsfrist ab dem 1. Dezember 2023 Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.
Auch wenn die Compliance-Anforderungen zunächst nach viel Aufwand klingen: Sie lassen sich mit den passenden Tools und dem richtigen Compliance-Management pragmatisch umsetzen und sind eine große Chance. Das HinSchG ist nicht nur als Pflichtübung anzusehen, sondern kann eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur fördern. Die eingehenden Hinweise können als wertvolles Feedback angesehen werden, um gezielt Unternehmensbereiche zu verbessern. Zudem können durch die eingehenden Hinweise über Verstöße oder Missstände im Unternehmen potenzielle Risiken und Compliance-Verstöße frühzeitig erkannt und behoben werden. Das stärkt langfristig die Reputation Ihres Unternehmens und minimiert rechtliche und finanzielle Risiken.