Das Melden von festgestelltem Fehlverhalten und erkannten Risiken erfordert Mut. Aus diesem Grund genießen Hinweisgeber bei begründeten Meldungen auch einen besonderen Schutz. Dieser wird durch professionelle Bearbeitung der Meldungen, umsichtigen Umgang mit Informationen und dem höchsten Maß an Vertraulichkeit gewährleistet. Denn Identitätsschutz ist oberstes Gebot!
Die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines internen Meldekanals und Umsetzung konkreter Compliance-Maßnahmen. Compliance wird somit auch über diese Regelung zur Pflicht für alle Unternehmen.
Der Meldekanal muss so gestaltet sein, dass Hinweisgeber schriftlich, mündlich oder persönlich melden können. Dabei ist ein ausreichender Schutz der Identität zu gewährleisten (Möglichkeit anonymer Meldungen). Kommunikation spielt die zentrale Rolle und so besteht gegenüber Hinweisgebern die Pflicht, den Eingang der Meldung innerhalb 7 Tagen zu bestätigen und innerhalb 3 Monaten über Folgemaßnahmen zu informieren.