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Endlich wurde die erste Version des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet und die Umsetzung schien zum Greifen nah. Doch den Bundesrat, allen voran die CDU/CSU-geführten Bundesländer, konnte das Gesetz in der vorliegenden Form nicht überzeugen. Das HinSchG wurde letzten Freitag, am 10. Februar 2023 abgelehnt. Zu teuer und zu bürokratisch für KMUs war eines der Gegenargumente. Oder es wurde kritisiert, dass es über die EU-Vorgaben hinausgehe. Es gab noch einige weitere Kritikpunkte und es werden jetzt auf den letzten Metern Diskussionen geführt, die schon seit Langem hätten geführt werden müssen.

Wie geht es nun weiter? Dafür gibt es verschiedene Optionen: Das Gesetz könnte, so die Ankündigung eines Mitglieds des Rechtsausschusses, von der Ampelkoalition in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erarbeitet werden. Oder es könnte nun in den Vermittlungsausschuss gegeben werden, damit dieser einen mehrheitsfähigen Kompromiss für das Gesetz entwickelt. So oder so wird es nun wohl noch einige weitere Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt – und dass, obwohl die Umsetzungsfrist bereits Ende 2021 abgelaufen ist.

Für Whistleblower, aber auch für Unternehmen ist diese Situation unbefriedigend. Die Rechtslage ist unklar. Was man wie wo umsetzen muss ist für viele Unternehmer inzwischen alles andere als transparent. Nichtsdestotrotz sollten sich alle mittelständischen Unternehmen mit der anstehenden Einrichtungspflicht des Whistleblower-Gesetzes beschäftigen. Denn das HinSchG kommt. Das ist sicher.

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